Preise

Unsere ab 1. Januar 2024 gültigen Pflegesätze:

Doppelzimmerabschlag bei den Ivestitionskosten: 1,12 € pro Tag

Beispielrechnung Heimkosten mit 30,42 Tagen in einem Einzelzimmer:

Anmerkungen:

Pflegebedürftige erhalten Pflegewohngeld, wenn die Heimkosten nicht aus dem Einkommen und den Leistungen der Pflegekasse getragen werden können. Die Vermögensgrenze beträgt 10.000 € bzw. 20.000 € bei Ehepaaren. Anträge werden beim Sozialamt des letzten Wohnortes gestellt. Sozialhilfeempfänger werden gebeten, die Renten zur Deckung der Heimkosten an uns umzuleiten.